AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PATIENTINNEN DER APT PHYSIKALISCHEN THERAPIE AM STADTPARK GMBH (KRANKENANSTALT)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Geltungsbereich

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Vertragsbeziehung zwischen der PatientIn und der Krankenanstalt geregelt. Für Rechte und Pflichten der PatientInnen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, subsidiär die Bestimmungen des Landes- und des Bundeskrankenanstaltengesetzes und das ABGB.

Aufnahme und Vertragsgegenstand

Die Aufnahme in die Krankenanstalt erfolgt nach Überweisung der PatientIn durch einen niedergelassenen Arzt. In besonderen Fällen kann die Aufnahme von PatientInnen auch ohne Zuweisung erfolgen. Die Aufnahme in die Krankenanstalt erfolgt durch faktische Handlung.

Die Krankenanstalt erbringt ambulante physikalische Therapien für die PatientIn.  

Abrechnung mit den Krankenversicherungsträgern

Die Verrechnung der durch die Krankenanstalt erbrachten (Therapie-) Leistung erfolgt folgendermaßen:

Bei einem bestehenden Direktverrechnungsvertrag mit dem Krankenversicherungsträger der PatientIn, werden Leistungen laut Überweisungsschein mit dem entsprechenden Versicherungsträger direkt verrechnet. Die Krankenversicherungsträger SVG, KFA, BVAEB-OEB verrechnen diverse Selbstbehalte direkt mit der PatientIn. Versicherte der SVB sind ausgenommen, hier erfolgt eine direkte Rechnungslegung unsererseits.

Die Krankenanstalt übernimmt keine Haftung über die Höhe und den Umfang der Erstattungsbeträge des Krankenversicherungsträgers. Die Krankenanstalt hat durch Aushang über bestehende Direktverrechnungsverträge zu informieren.

Keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherungsträger

Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu keiner Kostenübernahme der von uns erbrachten Leistungen durch die Krankenversicherung der PatientIn kommen, verrechnen wir diese nicht übernommenen Leistungen laut dem aktuellen Tarifblatt, welches wir mit den Sozialversicherungen vereinbart haben.      
Die Kosten bei Inanspruchnahme privater Leistungen bzw. Behandlungen auf eigenen Wunsch und Therapien deren Kosten nicht vom Sozialversicherungsträger übernommen werden bzw. von dem Überweisungs- bzw. Verordnungsschein nicht umfasst sind, sind im gesamten Ausmaß von der PatientIn zu übernehmen.

„No Shows“ – versäumte Termine

Alle vereinbarten Termine, welche durch die PatientIn versäumt werden, d.h. es gibt keine vorherige schriftliche Ankündigung seitens der PatientIn an uns, dass der Termin nicht wahrgenommen werden kann, werden laut dem aktuellen Tarifblatt, welches wir mit den Sozialversicherungen vereinbart haben, OHNE Ausnahme in Rechnung gestellt. Anmerkung: Wir erwarten auch im Falle, dass die PatientIn u.a. erkrankt ist, eine Absage vor Therapiebeginn.

„Gebührenfreie Absage“

48 Stunden – zwei Tage vor dem Termin können Termine gebührenfrei abgesagt werden – unter 0316 36 36, per SMS an 0828 2709 906629, oder per E-Mail an stadtpark@apt-gruppe.at. Es entstehen keine Kosten durch die Umbuchung.

„Entschuldigte Absage“

Bei Krankheit kann die PatientIn innerhalb der 48 Stunden – zwei Tage vor dem Termin – Termine entschuldigt absagen, gegen eine Vorlage einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 14 Tagen! Erfolgt kein ärztlicher Nachweis innerhalb der Frist von 14 Tagen für die Erkrankung, handelt es sich um einen versäumten Termin, den wir in Rechnung stellen.

Verschwiegenheitspflicht – Ausnahme

Die Krankenanstalt unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß KAKuG bzw. steirischem KAG. Die PatientIn ermächtigt jedoch die Krankenanstalt, den Sozialversicherungsträger und privaten Zusatzversicherungen sowie die zuweisenden und /oder weiterbehandelnden ÄrztInnen, die notwendigen Auskünfte, insbesondere zur Einholung der Kostenübernahmeerklärung und für die Abrechnung sowie zur Weitergabe von Daten betreffend den Therapieverlauf, zu erteilen. Die Übermittlung erfolgt schriftlich sowie in den Formaten .xml bzw. .txt (Elda Schnittstelle, ELGA). 

Automationsunterstützte Datenverarbeitung – EDV

Die PatientIn ist mit der automatisationsunterstützten Verarbeitung seiner/ihrer persönlichen Daten, der Daten zum Inhalt und Umfang der medizinischen Leistungen als auch der Leistungen im Rahmen des Behandlungsvertrages einverstanden.

Datenschutzrechtliche Einwilligung

Die PatientIn ist – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass die APT Physikalische Therapie Am Stadtpark GmbH personenbezogene Daten zur Unterstützung des Geschäftsverkehrs erhebt, um diese für die Gestaltung von personalisierter Information im Rahmen von PatientInnenbetreuung, Auftragsabwicklung, Verrechnung und Evidenz, wie auch zur Vorbereitung und Durchführung von eigenen Marketingaktionen einschließlich der Gestaltung und des Versandes von Werbemitteln in personalisierter Form zu nutzen und verwenden.

Darüber hinaus erklärt sich die PatientIn mit der Weitergabe der Marketingdaten an verbundene Unternehmen, die das Leistungsangebot der APT Physikalische Therapie Am Stadtpark GmbH ergänzen, einverstanden.

Sofern dies nicht gewünscht sein sollte, kann die PatientIn ihre Einwilligung mündlich, telefonisch und schriftlich per E-Mail stadtpark@apt-gruppe.at jederzeit widerrufen.

ErsatztherapeutIn/TherapeutInnenwahl

Dem PatientInnenwunsch betreffend TherapeutIn wird bestmöglich entsprochen, allerdings kann zur Gewährleistung eines zeitlich bestmöglichen Therapieverlaufes bei kurzfristigen Terminabsagen der Krankenanstalt keinem speziellen TherapeutInnenwunsch nachgekommen werden. Grundsätzlich erfolgt eine Zuteilung zu einer geeigneten ErsatztherapeutIn, alternativ eine Verständigung über eine Absage per Anruf, Mail oder SMS. 

Haftung für Wertgegenstände

Für in den Räumlichkeiten der Krankenanstalt deponierte Wertgegenstände sowie für sonstig mitgebrachtes Eigentum der PatientIn übernimmt die Krankenanstalt keine Haftung.

Anstaltsordnung – integrierender Teil

Die PatientIn ist verpflichtet, die Anstaltsordnung (die einen integrierenden Bestandteil des Behandlungsvertrages dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PatientInnen bildet und zur Einsicht in der Rezeption aufhängt) einzuhalten und diese Verpflichtung auf Begleitpersonen und Besucher zu überbinden. Bei schweren Verstößen gegen die Bestimmungen der Anstaltsordnung ist die Krankenanstalt berechtigt, den Behandlungsvertrag unverzüglich aufzulösen und bei bestehender Therapiedürftigkeit der PatientIn, auf dessen Kosten und Gefahr, in einer anderen Krankenanstalt unterzubringen.

Erfüllungsort – Gerichtsstand

Für alle aus dem Therapievertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich örtliche zuständige Gericht anzurufen. Erfüllungsort aller gegenseitigen Leistungen ist der Standort der Krankenanstalt. Es gilt österreichisches Recht.

Schlussbestimmung

Eine Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt nicht die Geltung aller übrigen Bestimmungen.

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